DIHK warnt vor Mehrbelastungen durch CSRD-Richtlinie
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU verpflichtet mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung.
DIHK-Präsident Peter Adrian warnt daher vor „erheblichen Mehrbelastungen” für die Wirtschaft. Künftig müssten etwa 15.000 (statt wie bisher 500) deutsche Unternehmen ausführliche Berichte zur Nachhaltigkeit erstellen, rechnete er vor.
Die neuen Regeln greifen ab dem 1. Januar 2024 für die Veröffentlichung von Geschäftsberichten für die Periode 2023. Nach Einschätzung der DIHK müsse viel stärker berücksichtigt werden, dass künftig berichterstattungspflichtige Betriebe überwiegend keine international tätigen, kapitalmarktorientierten Großunternehmen mit Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung seien, sondern vielfach mittelständisch geprägte Firmen.
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Alexander Kessler
IHK Pfalz
Redakteur für Print, Web und Social Media im Bereich Öffentlichkeitsarbeit der IHK Pfalz.
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