
Geld zurück an die Unternehmen
Die IHK-Mitgliedsunternehmen wählen im März die neue Vollversammlung. Sie trifft wichtige Entscheidungen – zum Beispiel über die Finanzen der IHK Pfalz.
So hat die Vollversammlung in ihrer Herbstsitzung 2017 beschlossen, gut 7,5 Millionen Euro an ihre Mitgliedsunternehmen auszuschütten. Grund hierfür war eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der IHKs nur so viele Rücklagen bilden dürfen, wie sie nach einer genauen Abschätzung zur Abdeckung von Risiken mindestens benötigen. Zuvor waren die Rücklagen nach geltendem Recht pauschal gebildet worden.
Um die zu viel gebildeten Rücklagen ausschütten zu können, hat die IHK Pfalz alle IHK-Beiträge für die Jahre 2014 und 2015 an ihre Mitglieder zurückerstattet bzw. mit den Beiträgen für 2018 verrechnet.
Die IHK Pfalz war in der Lage, die Beitragsrückerstattung aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren, ohne dass eine Beitragserhöhung nötig wurde. Dies war der Vollversammlung im Sinne der Beitrags- und Generationengerechtigkeit wichtig.
Im Herbst 2021 hat die IHK-Vollversammlung beschlossen, die IHK-Beiträge stabil zu halten, weil trotz der konjunkturellen Eintrübung durch die Corona-Pandemie die Beiträge nicht so stark eingebrochen waren wie befürchtet.
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Sabine Fuchs-Hilbrich
Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der IHK Pfalz.
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