
Kommunen unter Zugzwang: Wettbewerbsfähigkeit unserer Standorte nicht gefährden
Auf den ersten Blick eine sehr erfreuliche Nachricht: Unsere Kommunen sollen in Teilen entschuldet werden und zukünftig mehr Geld vom Land bekommen. Rheinland-Pfalz reagiert damit auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, der den bisherigen Kommunalen Finanzausgleich als verfassungswidrig eingestuft hatte. Insgesamt sieht er nunmehr eine Umverteilungsmasse von ungefähr 3,76 Milliarden Euro vor – und damit rund 275 Millionen mehr als im Vorjahreshaushalt. Die Höhe der Mindestfinanzausstattung, die den Kommunen dabei zuteil werden soll, liegt bei etwa 3 Milliarden Euro.
Ein richtiger und wichtiger Schritt, um die Handlungsfähigkeit unserer teilweise hochverschuldeten Städte und Gemeinden wieder herzustellen. Die Neuordnung birgt jedoch nicht unerhebliche Nebenwirkungen: Angesichts eines prognostizierten Mindestbedarfs der Kommunen in Höhe von 8,5 Milliarden wird sehr schnell klar, dass die Finanzlast trotzdem nicht unerheblich ist. Verschärfend kommt hinzu, dass zukünftig nur Kommunen mit ausgeglichenen Haushalten gute Chancen haben dürften, öffentliche Fördermittel bewilligt zu bekommen. Durch die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs drohen zudem den Unternehmen finanzielle Mehrbelastungen von verschiedenen Seiten.
So sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Kommunen ab dem nächsten Jahr mindestens die bundesdurchschnittlichen Grund- und Gewerbesteuerhebesätze zugrunde legen müssen. Dafür plant das Land die – teilweise massive Anhebung – der Nivellierungssätze beider Steuerarten. Flächendeckende Steuererhöhungen wären zwangsläufig die Folge, um aus Sicht der Kommunen sicherzustellen, beim kommunalen Finanzausgleich nicht benachteiligt zu werden. Die absehbaren (und teilweise in einzelnen Kommunen bereits vollzogenen) Steuererhöhungen würden die Unternehmen in Rheinland-Pfalz zur Unzeit belasten. Durch sie würden die Preise für Dienstleistungen und Produkte zusätzlich in die Höhe getrieben und dadurch die Inflation weiter angeheizt – sofern die steuerlichen Mehraufwendungen seitens der Unternehmen überhaupt an die Kunden weitergegeben werden können.
Änderungen von Umverteilungsmechanismen haben stets Gewinner und Verlierer. So droht bei der Neuordnung des Finanzausgleichs einigen Landkreisen das Wegbrechen finanzieller Zuweisungen des Landes. Die betroffenen Landkreise werden darauf womöglich mit einer Erhöhung ihrer Kreisumlage reagieren (müssen). All dies würde letztlich bis auf die Ebene der kreisangehörigen Ortsgemeinden durchschlagen und damit die dortigen Steuerzahler zusätzlich belasten.
Bisher boten unsere Kommunen durch moderate Gewerbe- und Grundsteuern attraktive Rahmenbedingungen. Dieser Wettbewerbsvorteil darf durch erzwungene Steuererhöhungen im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleiches nicht verspielt werden.
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Albrecht Hornbach
Präsident der IHK Pfalz und Vorstandsvorsitzender der Hornbach Holding AG in Neustadt a.d.W. sowie Aufsichtsratsvorsitzender der HORNBACH-Baumarkt-AG, Bornheim.
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