
Nachhaltigkeitsgesetzgebung: Anforderungen wachsen
Die deutsche und europäische Nachhaltigkeitsgesetzgebung nimmt Unternehmen bei der Einhaltung von Sorgfaltspflichten und Reporting-Standards immer stärker in die Pflicht. Wie sollten Unternehmen damit umgehen?
„In den Unternehmen sollten sich vor allem die Fachleute für Einkauf, Lieferantenmanagement, Qualitätsmanagement, Vertrieb und Compliance-Angelegenheiten fit machen“, rät Sarah Sousa, Referentin für Energie und Umwelt bei der IHK Pfalz. Ein positiver Nebeneffekt sei, dass es sich durchaus als Wettbewerbsvorteil erweisen könne, wenn man das Thema ernst nimmt: „Sowohl Bestandskunden als auch potenzielle Neukunden, die dem LkSG unterliegen, begrüßen es, mit Lieferanten zu tun zu haben, die bereits LkSG-konform agieren – selbst wenn sie (noch) gar nicht direkt vom Gesetz erfasst werden.“
Schon jetzt sind in Deutschland rund 900 Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden betroffen – wenn im nächsten Jahr die Grenze auf 1.000 Mitarbeitende sinkt, werden es noch deutlich mehr. Experten gehen von rund 4.800 direkt betroffenen Unternehmen aus.
ESG
Environmental, Social und Governance, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung: Anhand von verschiedenen Kriterien in diesen drei Bereichen lässt sich Nachhaltigkeit in Unternehmen bewerten.
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Foto: stock.adobe.com – peterschreiber.media
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Kira Hinderfeld
Freie Wirtschafts-Journalistin für IHK Interaktiv und das Wirtschaftsmagazin Pfalz.
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