Was Gründende wissen sollten (TEIL 2)

von | 25.07.2023 | Existenzgründung

Verträge mit Kunden und Verbrauchern

Ebenso wichtig wie Gewerbemietverträge sind Vereinbarungen mit Kunden, und zwar Kaufverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge. Für sie gelten ebenfalls die vier Eckpunkte (siehe oben), sie regeln aber auch, welche Leistungen der Gründende zu erbringen hat. In eine ähnliche Richtung gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB – für den kaufmännischen und den nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr. Im kaufmännischen Bereich gelten sie gegenüber Kunden, im nichtkaufmännischen gegenüber Verbrauchern. Heiko Lenz: „Fragen danach und Bitten um Muster kommen in unserer Beratungspraxis häufig vor; auch dafür sind wir gut gerüstet. Und wir beraten allgemein zu rechtlichen Klauseln. Wenn jedoch im Einzelfall zum Beispiel ein Dienstleistungsvertrag an eine spezielle Dienstleistung angepasst werden muss, bleibt oftmals nur der Gang zum Rechtsanwalt.“

Eine weitere Kategorie im Vertragsrecht betrifft die juristische Beratung zu Mängeln und Haftung: Darunter fallen Vereinbarungen zur Sachmängelgewährleistung, zur Produkthaftung und zum Forderungsmanagement (Mahnverfahren oder Klagen vor Gericht). „Gerade mit Mahnungen sind Unternehmen häufig schon in einer sehr frühen Phase konfrontiert“, weiß Lenz. „Das Geschäft ist gerade mal angelaufen und der Kunde zahlt nicht, was tun? Wie viele Mahnungen muss ich schreiben? Auch da beraten wir zum einen zum kostengünstigen gerichtlichen Mahnverfahren, zum anderen auch zu Klageverfahren, zum Beispiel wenn Sachmängel vorliegen.“ Manche dieser unschönen Vorfälle um die Finanzen lassen sich von vornherein ausschließen, etwa indem man sich im Vorfeld absichert, beispielsweise mit An- oder Vorauszahlungen.

Ein weiterer Fall aus der Praxis ist die Produkthaftung: Gerade bei neuentwickelten Produkten können anfangs Mängel auftreten, und ein Verbraucher kommt zu Schaden. „Spätestens dann stellt sich die Frage: Wie umfangreich hafte ich für mein Produkt? Entsprechend sollten Gründende im Voraus die Risiken definieren, eingrenzen und absichern, etwa mit einer Betriebshaftpflichtversicherung“, rät der IHK-Pfalz-Experte.

 

Vertriebsrecht

Wenn es etwas zu verkaufen gibt, stellt sich dem Gründenden die Frage, welche Vertriebsform er wählen will: Direktvertrieb, über Vertragshändler oder in Kommission sowie über Handelsvertreter. Auch hier gilt das Prinzip: klare Strukturen und Verträge zwischen den Vertriebspartnern. Manchmal existieren auch vertriebliche Mischformen. Beliebt bei Existenzgründern ist auch das Prinzip des Franchising wegen des geringeren Risikos. „Beim Franchising kommt es schon mal vor, dass Franchisenehmer bei näherer Betrachtung mit ihrem Vertrag unglücklich waren und sich durch den Franchisegeber zu stark eingeengt fühlten. Hier muss im Vorfeld vor allem genau geprüft werden, wie das Kosten-Nutzen Verhältnis aussieht“, so Lenz.

 

Wettbewerbsrecht

Wie spreche ich meine Kundschaft an? Das ist die Kernfrage, die im Wettbewerbsrecht relevant wird. Es regelt die Wege, Kontakt zu generieren und Kunden zu werben: Direktmarketing per Telefon und E-Mail, Social-Media- Marketing, Flyer, Wurf- oder Postsendungen und Networking durch Influencer. Aus seiner Beratungspraxis weiß Lenz beispielsweise, dass im B2B-Bereich – also zwischen zwei Unternehmen – häufig das Risiko eingegangen wird, telefonisch zu akquirieren, obwohl es dafür strenge Regeln gibt. Andere Akquisewege sind für Start-ups oft zu teuer und zu schwierig.

Unter das Wettbewerbsrecht fallen beispielsweise auch die Marke oder das Firmenlogo. Gründende fragen sich, ob ihr Erkennungszeichen überhaupt noch verfügbar ist und wie sie es schützen können. Für Marken gibt es Recherchemöglichkeiten über das deutsche Patent- und Markenamt in München sowie das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante. „Manchmal hilft auch schon eine Internetrecherche, bevor man unnötig Geld ausgibt für ein Logo, das schon vergeben ist oder man eine Markenrechtsverletzung begeht“, warnt Heiko Lenz. Auch wenn eine Marke nicht geschützt ist, kann es nämlich sein, dass sie durch jahrelangen Gebrauch in einschlägigen Geschäftskreisen quasi durch Gewohnheitsrecht geschützt ist.

 

Internetrecht

Unter den Sammelbegriff Internetrecht fällt etwa die Internetseite mit einem rechtssicheren Impressum. „Dazu haben Existenzgründerinnen und -gründer häufig Fragen“, so Lenz. „Das hängt natürlich davon ab, ob man über die Website Produkte und Dienstleistungen vertreibt oder ob sie nur fürs Image und als Kontaktmöglichkeit gedacht ist.“ In diesem Kontext tauchen häufig Urheberrechtsfragen auf: Welche Fotos oder Texte darf ich ohne Genehmigung verwenden? Welche Genehmigungen muss ich dafür einholen? Dazu kommen vorvertragliche und nachvertragliche Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr und auch gegenüber Verbrauchern. „Eine komplette rechtliche Überprüfung eines Webauftritts können wir als IHK allerdings nicht leisten, die Prüfung muss von einem spezialisierten Anwalt vorgenommen werden, oder man kauft ein fertiges Shopsystem, das die Rechtsprüfung bereits durchlaufen hat.“

 

Arbeitsrecht

Manche Start-ups beginnen ihr Geschäft aus dem Stand mit Beschäftigten: Ob Vollzeitstelle, Aushilfskraft oder Praktikant, ob befristet oder unbefristet, Vollzeit oder Teilzeit – hier greifen arbeitsrechtliche Regelungen. „Dafür haben wir informative Merkblätter, die wir gerne weitergeben – natürlich auch elektronisch.“ Gerne gibt die IHK Pfalz auch Auskunft über Arbeitszeit-, Krankheits- und Urlaubsregelungen, den gesetzlichen Mindestlohn, den Umgang mit Praktikanten und Ähnliches. Häufig auch nachgefragt: Wie lassen sich Arbeitsverhältnisse juristisch korrekt beenden? „Von Gründenden kommen häufig Fragen zu Praktikanten, da sich viele in der Startphase keine Angestellten leisten können. Interessant zu wissen: Praktikanten fallen unter den gesetzlichen Mindestlohn – mit ein paar Ausnahmen. Auch dafür halten wir Musterverträge bereit. Ist darüber hinaus die arbeitsvertragliche Gestaltung im Einzelfall erforderlich, ist diese wiederum Rechtsanwälten vorbehalten.“

INFOS

Alle Infos auf unserer Webseite
www.ihk.de/pfalz

Wettbewerbsrecht:
Nummer 362

Beratung über gewerbliche Schutzrechte:
Nummer 21618

Rechtlich korrekter Internetauftritt:
Nummer 24818

Arbeitsrecht:
Nummer 18066

Lesen Sie hier den ersten Teil über was Gründende wissen sollten:

Was Gründende wissen sollten (TEIL 1)

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Marion Raschka
Marion Raschka

Freie Wirtschafts-Journalistin für IHK Interaktiv und das Wirtschaftsmagazin Pfalz.

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