
Zündende Idee? Dann hilft die IHK beim Gründen! (TEIL 2)
Kleingewerbe: leicht zu gründen
Am einfachsten können Gründende als Kleinunternehmer ein Gewerbe anmelden, wenn sie mit dem Start-up einer wirtschaftenden und selbständigen Tätigkeit nachgehen; ausgenommen sind insbesondere Freiberufler. Positiv wirkt sich dabei aus, dass die strengen Anforderungen des Handelsgesetzbuches keine Anwendung finden, weil Kleinunternehmer nicht als Kaufleute gelten. „Eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt reicht aus, das geht meist sehr schnell“, erläutert die IHK-Rechtsexpertin. „Weiter ist zu klären, ob das Gewerbe erlaubnispflichtig ist, beispielsweise bei Versicherungsvermittlern oder Immobilienmaklern oder auch bei Handwerksbetrieben, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, etwa die Meisterpflicht.“
Ein wichtiger Vorteil für Kleinunternehmer ist unter anderem die vereinfachte Buchführung. Eine ausführliche Bilanzierung der Geschäftsereignisse ist nicht notwendig, wenn der Umsatz 22.000 Euro plus Umsatzsteuer im Gründungsjahr und 50.000 Euro im darauf folgenden Geschäftsjahr voraussichtlich nicht überschreitet. Ausreichend ist eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben.
Die Gründung eines Gewerbes setzt keine Mindesteinlage voraus. Die Gründung erfolgt durch die Anmeldung des Gewerbes, die rund 40 Euro kostet. Eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig. Das Gewerbe muss unter dem Namen des Anmelders firmieren, Namenszusätze sind jedoch möglich. Problematisch stellt sich mitunter die Haftung dar. Der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. Diese Haftung stellt eine Gefahr dar, wenn es zu unternehmerischen Problemen kommt.
Hier beispielhaft die Vor- und Nachteile einiger beliebter Rechtsformen:
GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Finden sich mehrere Personen zusammen, die gemeinsam selbständig arbeiten wollen, stellt die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine finanziell günstige Möglichkeit der Unternehmensgründung dar. Die GbR bedarf für eine Gründung lediglich eines gemeinsamen Ziels aller Gründer. Sie muss lediglich beim Gewerbeamt angemeldet werden bzw. entsteht kraft Gesetz bei der Aufnahme der gemeinsamen Tätigkeit. Die Einzahlung von Stammkapital ist bei der GbR ebenfalls nicht erforderlich; die Gründungskosten sind also gering. Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages ist zwar keine zwingende Voraussetzung, wird jedoch dringend empfohlen. Ist der Vertrag nicht schriftlich fixiert, greifen die gesetzlichen Regelungen – und die sind oftmals nicht ausreichend, vor allem, wenn mehrere Gesellschafter im Spiel sind.
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die GmbH hat für Gründer den Vorteil der Haftungsbeschränkung; sie haftet nur mit dem eigenen Gesellschaftsvermögen. Zur Gründung bedarf es eines Stammkapitals. Die Mindesteinlage bei Gründung einer GmbH liegt bei 25.000 Euro. Auch Sacheinlagen können zum Stammkapital zählen.
„Die Gründungskosten sind im Vergleich zu den Gründungskosten einer Personengesellschaft höher. Zur Gründung einer GmbH sind ein beurkundeter Gesellschaftsvertrag, ein Geschäftsführervertrag und eine Gesellschafterliste notwendig“, so die IHK Expertin. „Es fallen außerdem Notarkosten für die Gründung und Eintragung ins Handelsregister an.“
Ludwicki führt Beispielrechnungen für einige typische Fälle an: „Die Gründungskosten für einen eingetragenen Kaufmann ,e.K.‘ betragen etwa 170 Euro – 70 Euro für das Handelsregister und 100 Euro für den Notar. Bei einer Ein-Mann-GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro mit einem Musterprotokoll (vereinfachte Satzung) und ohne Sacheinlage fallen rund 500 Euro an – 150 Euro für das Handelsregister und rund 350 Euro für den Notar. Bei der Gründung einer GmbH mit zwei Gesellschaftern, 25.000 Euro Stammkapital und ohne Sacheinlage muss man mit Gesamtkosten von rund 730 Euro rechnen. Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) mit einem Gesellschafter und Musterprotokoll kostet bei 10 Euro Stammkapital etwa 250 Euro, wovon 150 Euro Handelsregisterkosten sind. Je nach weiteren Kriterien wie Geschäftswert kann es zu darüber hinausgehenden Kosten kommen.“
Die GmbH als Kapitalgesellschaft ist buchhaltungs- und bilanzierungspflichtig. Vorteil ist, dass Banken und Unternehmen eine GmbH aufgrund des vorhandenen Stammkapitals und der damit einhergehenden Sicherheit oftmals als kreditwürdiger als Personengesellschaften einschätzen. „Nicht zu unterschätzen ist allerdings, dass man nicht so einfach wieder aus dem Handelsregister herauskommt“, fasst Ludwicki zusammen. „Man hat schließlich Verantwortung für eine Kapitalgesellschaft übernommen; das kann bei der Endabwicklung für viel Arbeit sorgen.“
„Gründenden stellen wir in der Regel die Pros und Kontras der Rechtsformen vor. In der Praxis ist die häufigste Form eine Kapitalgesellschaft“, berichtet Ludwicki aus ihrer täglichen Beratungspraxis. „Beliebt bei Gründenden ist auch die sogenannte UG (haftungsbeschränkt), eine Art Mini-GmbH, die dann sozusagen erwachsen werden kann und in die GmbH mündet.“ Jeannette Ludwicki stellt deutlich klar, dass der Ratsuchende letztlich entscheidet, welche Gesellschaftsform er wählen möchte. Die IHK Pfalz liefert in der Beratung lediglich die notwendigen Fakten für eine fundierte Wahl.
Namen im Vorfeld prüfen
Ein wichtiges Beratungsfeld der IHK Pfalz nach Wahl der Gesellschaftsform ist vor allem das Firmenrecht: „Wir sind als IHK im Rahmen des Eintragungsverfahrens beim Handelsregister involviert. Das heißt, die Registergerichte bitten uns um Stellungnahmen, zum Beispiel zur Eintragungsfähigkeit der Firmenbezeichnung. Da gibt es im Handelsrecht bestimmte Vorgaben, wie eine Firmenbezeichnung zusammengesetzt sein darf. Neben dieser hoheitlichen Aufgabe bieten wir den Unternehmern schon im Vorfeld der Gründung die Prüfung der Firmennamen an und in diesem Zusammenhang auch Beratung zur Gründung allgemein. Uns vorher zu fragen, kann Zeit und Geld sparen.“
Manche Gründungswillige kommen bereits gut informiert in die IHK-Beratung, bei anderen dagegen besteht viel Klärungsbedarf oder sie sind sich der Tragweite nicht bewusst, die etwa die Wahl der Gesellschaftsform haben kann. Ludwicki betont: „Wir gehen ganz individuell auf die Bedürfnisse ein, je nach Vorkenntnissen, und geben Empfehlungen. Den einen richtigen Weg für alle gibt es nicht.“
Grafik: stock.adobe.com – lassedesignen
Lesen Sie hier den ersten Teil über Zündende Idee?
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Marion Raschka
Freie Wirtschafts-Journalistin für IHK Interaktiv und das Wirtschaftsmagazin Pfalz.
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